Allgemeine Geschäftsbedingungen

ECOBETON Deutschland GmbH, Vor dem Deister 32, 31552 Rodenberg

I. Allgemeines

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. ECOBETON Deutschland GmbH, im Folgenden "ECOBETON" genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen, bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Wir erkennen sie auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen ECOBETON und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Mündliche Abreden sind unwirksam.

3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder Rechtspflegepersonen-Gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Produktbeschreibung

1. ECOBETON haftet für die Güte und Beschaffenheit seiner Produkte ausschließlich auf der Grundlage der Produktbeschreibungen, die entweder der Warenlieferung beigefügt sind oder für die die Beschreibungen in unserem Hause oder auf unserer Internetseite (www.ecobeton.de) für den Kunden vor Erwerb des Produktes einsehbar sind. Darüber hinaus sind öffentliche Äußerungen von ECOBETON, Herstellern und Gehilfen unverbindlich und entfalten keinerlei Rechtswirkungen.

2. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Farbe und Materialeigenschaften - es handelt sich dabei nicht um zugesicherte Eigenschaften - da die Produkte unterschiedlich auf verschiedenen Materialien wirken.

III. Angebote

1. Die Angebote von ECOBETON sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von ECOBETON.

2. Es bleibt uns vorbehalten, für einzelne technische Gebiete die Geschäftsbedingungen durch Sonderbedingungen zu ergänzen oder abzuändern.

3. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von ECOBETON gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-mail zugesandt.

IV. Lieferungen

1. Die von ECOBETON angegebenen Liefertermine werden möglichst eingehalten. Sie sind aber auch unverbindlich, es sei denn, dass sie als besondere schriftliche Zusicherung gekennzeichnet wurden oder ein Fixgeschäft vereinbart wurde.

2. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft im Sinne dieser Bedingungen.

3. Bei anderen Verkaufsbedingungen gelten die Bestimmungen der "E-Klauseln der Incoterms 2000" in der jeweils aktuellen Neufassung. Diese von der Internationen Handelskammer festgesetzten Regeln gelten als Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Incoterms 2000 sind als ICC (IntHK-Publikation Nr. 560 ED) erhältlich.

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache, auf den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst mit der Ausführung beauftragten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Die Versandtkosten trägt grundsätzlich der Käufer, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Die Versandkosten sind grundsätzlich vom Käufer zu tragen.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Nimmt der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die gekaufte Ware nicht ab oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann ECOBETON Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfalle ohne besonderen Nachweis 30% der Kaufpreissumme. Es bleibt dem Käufer jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Nichtabnahme der Ware (Annahmeverzug) keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von ECOBETON in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

5. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, in der Regel zwei Wochen, möglich. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem erteilten Auftrag um eine besondere Einzelfertigung oder -beschaffung handelt.

6. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von ECOBETON liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, sobald solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von ECOBETON zu vertreten, wenn sie während einer bereits eingetretenen Verzögerung entstehen. Von ECOBETON werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

7. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Dies bedeutet eine Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.

V. Widerruf

1. Für den Käufer, der Verbraucher ist und unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einen Vertrag mit ECOBETON schließt, sowie für alle außerhalb vom Geschäftsraum geschlossenen Verträge, gilt folgende
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Datum, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Fa. Ecobeton Deutschland GmbH, Vor dem Deister 32, 31552 Rodenberg, Telefon 0 57 23/987 926, Telefax 0 57 23/987 927, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dazu das beigefügte Muster-Widerrufsformular versenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an unsere Firmenanschrift Fa. Ecobeton Deutschland GmbH, Vor dem Deister 32, 31552 Rodenberg, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt in Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Stellwert bis zu 40 Euro der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei einem Bestellwert von 40 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

VI. Vertraglicher Haftungsausschluss

ECOBETON haftet nicht im Wege des Schadensersatzes für Schäden, die ECOBETON, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ECOBETON das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ECOBETON das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, vor vollständiger Entrichtung des Kaufpreises ECOBETON einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

3. ECOBETON ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 1 oder 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages wirksam ab, die ihm durch die Weiterveräußerung durch einen Dritten erwachsen. ECOBETON nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer nur zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ECOBETON behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Sollte eine Übersicherung in Höhe von mehr als 110% eintreten, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers in angemessenem Rahmen die Freigabe der Ware klären.

6. Erfolgt eine Verarbeitung mit ECOBETON nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu diesen sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

VIII. Mängelrüge

1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2. Verbraucher müssen ECOBETON innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei ECOBETON. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen diese Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung. Dieses gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch die unzutreffende Herstelleraussage zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

IX. Gewährleistung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet ECOBETON für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. ECOBETON ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nachhaftung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung auch ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn ECOBETON die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

5. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche – Haftung wegen Vorsatzes ausgenommen – in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde ECOBETON den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer VII, Mängelrüge).

6. Hat der Käufer das gelieferte Produkt durch Zusätze oder Zusätze in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Gewährleistung wird auch nicht übernommen, wenn der Käufer die Produkte nicht sachgemäß behandelt, bzw. diese nicht anwendet, wie sie von ECOBETON vorgeschrieben sind. Das trifft insbesondere zu bei Oberflächenveränderungen durch Applikation von zu großen Mengen unserer Produkte (Kristallbildung, bzw. Verglasung auf der Oberfläche oder andere Rückstände), und kein geeigneter oder in seiner Qualität sehr schlechter Untergrund / Baustoff, wie z. B. nicht gereinigte oder nicht vorher vorhandene Beschichtungen entfernt, vorhanden ist.
Wird die behandelte Fläche mit Substanzen belastet, die nicht von ECOBETON freigegeben sind bzw. mit denen es keine Erfahrungen gibt, führt dies auch zum Ausschluss der Gewährleistung. Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Applikation vorher auf einer Testfläche unsere Produkte auszuprobieren, um festzustellen, ob es farbliche Veränderungen gibt und in welchen Mengeneinheiten pro Quadratmeter er unsere Produkte applizieren kann, um eine bestmögliche Wirkung zu erzielen. Sollte es Veränderungen geben und das Produkt wird trotz alledem verarbeitet, entbindet der Kunde uns von allen Gewährleistungen. Gewährleistung kann auch nicht auf die Farbechtheit gegeben werden, da jeder Untergrund anders zusammengesetzt ist und nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Bestandteilen dieser besteht, d. h. welche von diesen auf welche Weise mit unseren Produkten reagieren.

7. Erhält der Kunde einen mangelhaften Verarbeitungshinweis, ist ECOBETON lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dieses auch nur dann, wenn der Mangel der Verarbeitungshinweise vor der Verarbeitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch ECOBETON nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

X. Erhöhte Aufwendungen

Soweit sich Aufwendungen bei Nachbesserung erhöhen, weil die gekaufte Sache z. B. nach Lieferung an einen anderen Ort als dem Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht wurde, hat die zur Nachbesserung verpflichtete Firma ECOBETON diese erhöhten Aufwendungen nicht zu tragen.

XI. Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültigen Listenpreise, zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart (Auftragsbestätigung).
Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen pp. übernehmen wir nicht. Zollerhöhungen pp. nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Käufers.

2. Unsere Lieferungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, netto, fällig, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden. Schecks, Wechsel, sonstige Zahlungspapiere werden nur Erfüllungs halber entgegengenommen und ändern nichts an deren Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

3. Wird die Zahlungsfrist gem. Ziffer 2 überschritten, stehen ECOBETON folgende Rechte zu:

  1. Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nebst Kosten für ungedeckte Kredite, gegenüber dem Verbraucher. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. ECOBETON behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen,
  2. Verweigerung weiterer Lieferungen oder Lieferungen gegen Barzahlungen, unabhängig aller bisher erfolgten Zahlungen,
  3. Ausübung aller Rechte aus dem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt,
  4. Sonstige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen und Fälligkeiten.

4. Dem Zahlungsverzug steht ein Antrag auf Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung sowie wesentliche Veränderung der vorher angenommenen Vermögens- und Ertragslage gleich.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch ECOBETON anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückweisungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. ECOBETON ist berechtigt, Konzernverrechnungen durchzuführen.

XII. Bundesdatenschutzgesetz

ECOBETON speichert Kundendaten gem. § 23 Bundesdatenschutzgesetz.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Rodenberg.

2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen ECOBETON und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stadthagen für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten zuständig.

4. Falls Unstimmigkeiten auftreten, wird, soweit ein beiderseitiges Einverständnis besteht, versucht, den Fall durch Schlichtung eines Schiedsgerichts unter Hinzuziehung der örtlichen IHK oder durch Mediation zu erledigen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg den der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 12.06.2014